Um im Gedränge der Anfragen eine zügige Abwicklung gewährleisten zu können, brauchen gesetzlich Versicherte unbedingt eine Überweisung mit entsprechender Diagnose oder Verdachtsdiagnose und dem gewünschten Untersuchungstyp, um eine eindeutige Dringlichkeitszuordnung vornehmen zu können.

Bei Patienten mit chronischen Erkrankungen wie Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, chronische Hepatitis B reicht eine Überweisung pro Jahr.

Alle anderen, auch Bestandspatienten benötigen eine Überweisung pro Quartal.