Die Leistungen unserer gastroenterologischen Schwerpunktpraxis erfreuen sich einer extrem hohen Nachfrage, so dass es trotz vier vorhandener Telefonleitungen zu schwieriger Erreichbarkeit kommen kann.

Um im Gedränge der Anfragen eine zügige Abwicklung gewährleisten zu können brauchen gesetzlich Versicherte unbedingt eine Überweisung mit entsprechender Diagnose oder Verdachtsdiagnose und dem gewünschten Untersuchungstyp, um eine Dringlichkeitszuordnung vornehmen zu können.

Bei Patienten mit chronischen Erkrankungen wie Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, chronische Hepatitis B reicht eine Überweisung pro Jahr.

Alle anderen, auch Bestandspatienten benötigen eine Überweisung pro Quartal.

Kontakt und Termininformationen

Dr. med. Martin Herder
Innere Medizin – Gastroenterologie
Kontakt

Nicolaus-Otto-Straße 8
73614 Schorndorf

Tel. 0 71 81 – 9 92 66 0
Tel. 0 71 81 – 9 92 66 22 (Privatpatienten)

Fax 0 71 81 – 9 92 66 29

Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
7:30 – 17.00 Uhr
Freitag
Termine nach Vereinbarung
E-Mail
Allgemein
Terminanfragen
bitte ausschließlich telefonisch
Rezeptbestellung
Bewerbungen
Beim ersten Termin

Bringen Sie bitte – sofern vorhanden – den Marcumarausweis, Herzschrittmacherausweis, Allergiepass und aktuellen Medikamentenplan mit.

Gesetzlich versicherte Patienten benötigen eine gültige Überweisung. Krankenversichertenkarte nicht vergessen.

Anfahrt

B29 von Waiblingen her kommend:

Ausfahrt Schorndorf, am ersten Kreisverkehr die dritte Ausfahrt, am zweiten Kreisverkehr ebenfalls die dritte Ausfahrt, der Straße folgen bis unter die Arnold-Brücke (Benzstr.), links abbiegen, Praxis sowie Parkplätze befinden sich rechts.

B29 von Lorch her kommend:

Ausfahrt Schorndorf Berglen, am ersten Kreisverkehr die erste Ausfahrt, an den zwei folgenden Kreisverkehren geradeaus, am vierten Kreisverkehr die dritte Ausfahrt, der Vorfahrtstraße folgen, vor der Arnold-Brücke rechts abbiegen, Praxis sowie Parkplätze befinden sich rechts.

Um im Gedränge der Anfragen eine zügige Abwicklung gewährleisten zu können, brauchen gesetzlich Versicherte unbedingt eine Überweisung mit entsprechender Diagnose oder Verdachtsdiagnose und dem gewünschten Untersuchungstyp, um eine eindeutige Dringlichkeitszuordnung vornehmen zu können.

Bei Patienten mit chronischen Erkrankungen wie Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, chronische Hepatitis B reicht eine Überweisung pro Jahr.

Alle anderen, auch Bestandspatienten benötigen eine Überweisung pro Quartal.